Radsportclub Köngen 1997 e. V.
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Wichtige Informationen auf einen Blick
Leider hat sich niemand bereit erklärt, das Amt des/r 1. Vorsitzenden zu übernehmen. Deshalb wurde auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 13. Februar 2026 über die Auflösung des Vereins abgestimmt. Ergebnis:
TOP 4: Beschluss über die Auflösung des Vereins gemäß §41 BGB
Verein ist ohne Vorstand handlungsunfähig
Abstimmungsergebnis:
Abgegebene Stimmen: _24_
JA- Stimmen: _20_
NEIN- Stimmen: _0_
Enthaltungen: _4_ (nicht stimmberechtigungsrelevant)
Verein ist hiermit gemäß §41 BGB aufgelöst
TOP 5: Bestellung der Liquidatoren:
Marcel Riesbeck und Imanuel Fischer werden einstimmig/mehrheitlich als Liquidatoren des Vereins gemäß § 48 BGB bestellt.
Marcel Riesbeck und Imanuel Fischer nehmen die Wahl an.
