Radsportclub Köngen 1997 e. V.

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Wichtige Informationen auf einen Blick

Leider hat sich niemand bereit erklärt, das Amt des/r 1. Vorsitzenden zu übernehmen. Deshalb wurde auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 13. Februar 2026 über die Auflösung des Vereins abgestimmt. Ergebnis:

TOP 4: Beschluss über die Auflösung des Vereins gemäß §41 BGB

  • Verein ist ohne Vorstand handlungsunfähig

  • Abstimmungsergebnis:

    • Abgegebene Stimmen: _24_

    • JA- Stimmen: _20_

    • NEIN- Stimmen: _0_

    • Enthaltungen: _4_ (nicht stimmberechtigungsrelevant)

  • Verein ist hiermit gemäß §41 BGB aufgelöst

TOP 5: Bestellung der Liquidatoren:

Marcel Riesbeck und Imanuel Fischer werden einstimmig/mehrheitlich als Liquidatoren des Vereins gemäß § 48 BGB bestellt.
Marcel Riesbeck und Imanuel Fischer nehmen die Wahl an.

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